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SchadenPro macht Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend, während Sie sich zurücklehnen und den Sachstand online verfolgen. Sprechen Sie uns an - es kostet Sie nichts.

Schadensregulierung beauftragen

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Keine Kosten

Sie bezahlen für diesen Service nichts. Die außergerichtlichen Kosten unseres Service sind Teil des Schadens und werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

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Egal ob Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kostenpauschale - wir machen alle für Sie in Frage kommenden Positionen geltend.

Rundum sorglos

Lehnen Sie sich zurück und informieren Sie sich über Ihren persönlichen Zugang über den Stand Ihrer Regulierung.

Ihre Vorteile im Überblick

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern

Ihre Interessen werden bestmöglich und kompetent juristisch wahrgenommen

Verfolgen Sie den Stand der Regulierung jederzeit mit Ihrem persönlichen Zugang in der SchadenPro-App

Ihr Fahrzeug kann von einem unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens begutachtet werden

Ihr Fahrzeug kann in der Werkstatt Ihres Vertrauens repariert werden

Der außergerichtliche Service von SchadenPro ist für Sie kostenfrei.

Zuverlässige Geltendmachung Ihrer Gebühren gegenüber der Versicherung

Alle aktuellen Informationen Ihrer Fälle übersichtlich in der SchadenPro-App

Die Interessen Ihrer Kunden werden bestmöglich und kompetent juristisch wahrgenommen

SchadenPro ist für Sie vollständig kostenfrei

SchadenPro für Gutachter

Ihre Mitarbeiter und Kunden können den Sachstand übersichtlich in der SchadenPro-App nachvollziehen

Die Interessen Ihrer Kunden werden bestmöglich und kompetent juristisch wahrgenommen

SchadenPro beschafft die Haftungserklärung dem Grunde nach und die Reperaturkostenübernahme-Erklärung des Versicherers

Durch die unabhängige Schadensregulierung entgehen Ihrer Werkstatt keine Aufträge

SchadenPro übernimmt die gesamte Abrechnung und Ihr Personal wird entlastet, die Kunden fühlen sich gut betreut und bleiben dem Autohaus treu

SchadenPro ist für Sie vollständig kostenfrei

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FAQ

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Warum sollte ich mir bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt nehmen?

Erfahrungsgemäß versuchen Versicherungen zunächst bei der Haftung dem Grunde nach und dann bei den einzelnen Schadenpositionen zu sparen. Dies ist auch der Grund, warum man selbst bei (scheinbar) klarer Haftung auf die Inanspruchnahme nicht verzichten muss. Unsere Erfahrung ist, dass dann u.a. an der Reparaturrechnung, dem Mietwagenpreis, der Wertminderung gekürzt wird. Das führt dann dazu, dass der Geschädigte ohne anwaltliche Tätigkeit gegenüber seiner Werkstatt oder der Mietwagenfirma auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt und auf die ihm zustehende Wertminderung verzichten muss. Was viele nicht wissen ist, dass die Kosten des Anwalts Teil des Schadens werden und auch von der Versicherung des Schädigers erstattet werden.

Wann sollte ich mir bei einem Bußgeldverfahren einen Anwalt nehmen?

Wenn die Folge des behaupteten Verstoßes Sie erheblich beeinträchtigt, etwa Ihr Punktekonto erhöht oder gar zu einem Fahrverbot führt, macht die Inanspruchnahme eines Anwalts Sinn. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, riskiert außer einer eventuellen Selbstbeteiligung mit der Inanspruchnahme eines Anwalts im Bußgeldverfahren nichts. Das ist beruhigend zu wissen, wenn man sich durch den Vorwurf ungerecht behandelt fühlt oder die Messung nicht nachvollziehen kann.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Schadensregulierung:
Die Kosten des Anwalts, wenn man Geschädigter eines Verkehrsunfalls ist, sind Teil des Schadens und werden von der Versicherung des Schädigers ersetzt.

Bußgeldverfahren:
Im Bußgeldverfahren würde man nur im Falle eines Freispruchs die Kosten aus der Staatskasse ersetzt bekommen. Hier empfiehlt sich der Einsatz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.  

Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Wenn das Schadenbild nicht mehr zur Beweissicherung benötigt wird (z.B. nach Erstellung eines Gutachtens) können Sie Reparaturauftrag erteilen. Allerdings müssten Sie die Reparaturkosten auslegen, wenn noch kein o.k. der Versicherung des Schädigers oder gegebenenfalls Ihrer Vollkaskoversicherung da ist.

Kann ich mir die Werkstatt aussuchen?

Ja, bei einer Reparatur zu Lasten der Versicherung des Schädigers in jedem Fall. Wenn Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie darauf achten, ob Sie eine Werkstattbindung vertraglich vereinbart haben.

Darf ich mir einen Gutachter aussuchen?

Ja. Unsere Empfehlung ist: Beauftragen Sie einen freien Sachverständigen und lassen Sie nicht den von der Versicherung geschickten Sachverständigen das Gutachten schreiben. Etwas anderes empfehlen wir nur, wenn Sie eine Mithaftung fürchten.
© SchadenPro 2020